Leistungen

Brandschutzbeauftragter

Gerne unterstütze ich sie in allen Fragen zum Brandschutz in Ihrem Betrieb.
Als externer Brandschutzbeauftragter übernehme ich alle Aufgaben für Sie, vom vorbeugenden Brandschutz über Mitarbeiterunterweisung bis zu Betriebsbegehungen.

Aufgaben des Brandschutzbeauftragten:

  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  • Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie Beschäftigte mit besonderen Aufgaben im Brandfall (Brandschutzhelfer)
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
  • Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
  • Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen, Kontrolle der Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne und Alarmpläne
  • Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  • Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
  • Durchführung von Räumungsübungen
  • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von Brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen

Schulungen im vorbeugenden Brandschutz

  • Vorbeugender Brandschutz, Verhalten im Brandfall und der richtige Umgang mit Feuerlöschern und Brandschutzeinrichtungen wird immer wichtiger.
  • Ich schule Sie und Ihre Mitarbeiter zu diesem Thema in Theorie und Praxis. Auch die Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer, wie in der ASR A2.2 gefordert, kann ich Ihnen anbieten, natürlich auch an Ihrem Standort so müssen ihre Mitarbeiter keine zusätzlichen Wege auf sich nehmen.
  • Praxisbezogene Übung mit einem gasbetriebenen Feuertrainer

Verkauf von Feuerlöschern und Brandschutzprodukten

  • Bei uns erhalten Sie Marken-Feuerlöscher der Brandschutz Heimlich GmbH
    Wir bieten Ihnen Feuerlöscher, die selbstverständlich der DIN EN 3 entsprechen, mit allen bekannten Löschmitteln wie Wasser, Schaum, Pulver. Kohlendioxyd und natürlich auch Speziallösungen für Fett- und Metallbrände. Auch die Montage wird fachgerecht wie in der ASR A2.2 gefordert von uns ausgeführt.
  • Wir berechnen Ihnen die Anzahl der benötigten Feuerlöscher speziell auf die in ihren Betrieb zutreffende Brandgefährdung so wie in der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 gefordert und beraten Sie auch welches Löschmittel für Sie am besten geeignetsten ist.
  • Egal ob Rauchmelder, Löschdecken oder Erste Hilfe–Material auch dort können wir Ihnen weiterhelfen und sie gerne beraten.

Wartung – Wir prüfen Ihre Feuerlöscher

  • Nach den Vorschriften der Arbeitstättenrichtlinie ASR A2.2 und den Vorschriften der Hersteller sind Feuerlöscher längstens alle 2 Jahre zu prüfen. Wir prüfen und Befüllen Ihre Feuerlöscher aller Hersteller gemäß den aktuellen Bestimmungen.
  • Auch die Prüfung fahrbarer Feuerlöscher bieten wir Ihnen an. Gerne erinnern wir Sie, wenn Ihre Feuerlöscher oder andere prüfpflichtige Brandschutzeinrichtungen wieder zur Prüfung anstehen